| Leben & Wirken |
Forschungshypothese von Alain RODERMANN (Familie Ewen Volker: Im Jahre 1393 schlichten Matthias KORNARBEITER zu Saarbrücken und seine Frau Katharine einen Streit mit ihren Hausnachbarn 9).Schon im ersten der Valklinger Jahrdinge aber sitzt in einer der drei Völklinger Freiheiten Matthis KORNARBEITER, und schon seine Eltern wohnten in dieser Freiheit. (Jahrding 1422). Ich muß hier, weil hier mancherlei falsche Meinungen umlaufen, etwas zu diesem Begriff der FREIHEIT sagen. Freiheiten, die gewiß auch Privilegien genannt werden kennen, sind in alter Zeit immer verbunden mit einer besonderen Gegenleistung gegenüber der Herrschaft oder dem gemeinen Wohl. Völklingen hatte drei Freiheiten, das Köllertal nur eine. Sie hafteten nicht an der Person, sondern an der Vogtei, dem Gut mit Haus und Grundbesitz. Die im Valklinger ältesten Jahrding von 1422 genannten Freiheiten und die zugehörigen Herrendienste aber sind diese:....
KORNARBEIDER, Mathis zu Saarbrücken, erw. 1393. Er erwirbt 1399 pfandweise von Henselin BERTSCH von Bebelsheim, dessen Hof und Hofbering zu Breitenbach. Desgleichen 1399 von Ulrich von Breiten- bach. Diese Erwerbungen bilden vermutlich den später nach Mathis benannten "KORNARBEIDERHOF". Er ist vermutlich bereits 1442 verstorben, denn im gleichen Jahre verkaufen Mathis KORNARBEIDERS Enkeln und dessen Ehefrau Agnes, um 70 Gulden Saarbrücker Währung, ihren Hof bei Saarbrücken, gelegen hinter dem Deutschen Hause, genannt Kornarbeiderhof, auf 12 Jahre gegen Wiederlösung, dem Niclas von Völklingen und dessen Frau Katharina. Nach Ablauf dieser Wiederein- lösungsfrist erfahren wir, daß 1454 auch Friedrich von HAUSEN (seinen Teil?) an diesem Hofe dem Niclas von Völklingen verkauft. Im Jahre 1470 ist ein Teil dieses Hofes wiederum in Händen des Saar- brücker Bürgers BIESEN Hans und dessen Ehefrau Gertrud. Beide und ihre Kinder verkaufen diesen ihren Teil 1497 um 38 rh. Gulden dem Gra- fen Johann Ludwig v. NS. (siehe unter BIESEN Hans). (1, fol. 246r- 249r; ZGSaar. Jhrg. 1971, S. 176; 2m, S. SS und ausführlichS. 120). [2] |