| Notizen |
- Aus den historischen Aufzeichnungen geht jedoch hervor, dass Kunigunde als „Cunen, Tochter des Gedlichs von Steffeshauſen und der Greten von dem Berg“ bezeichnet wurde, und dass Johann von Hillesheim sich in diesem Dokument zur Ehe mit ihr verpflichtete . Konkrete Formulierungen über die Aussteuer oder Güterzuteilungen sind leider nicht im Detail zitiert. Üblicherweise hätten ähnliche Ehevertragsurkunden dieser Zeit Klauseln enthalten, die die Mitgift der Braut, die Ausstattung des Bräutigams (etwa ein Morgengabe-Geschenk an die Braut) sowie wechselseitige Erbfolgeregelungen für den Fall eines kinderlosen Todes festlegten. Dass so viele Familienmitglieder mitgesiegelt haben, deutet darauf hin, dass Grundbesitz und Lehen Teil der Vereinbarung waren, die möglicherweise auf beide Familien verteilt lagen. Zum Beispiel könnte bestimmt worden sein, welche Anteile am Familienbesitz Hillesheim Kunigunde im Ehestand zustehen und wie ihre Ansprüche im Falle des Ablebens Johanns geregelt wären – solche Details wurden damals in den Eheverschreibungen genau festgelegt. [1]
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