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Nach dem Tode von Gerhard Creitz wurde die Vormundschaft für die Kinder an Mattheißen Otten übertragen. Später beim Prozeß über das Erbe des Martin Meeßen fungiert Wilhelm Creitz, ehemaliger Hauptmann von Brand und Bruder von Gerhard Creitz, als Vormund. Allein über die Person Wilhelm Creitz (Creutz) konnte ein Buch geschrieben werden. Hier sollen nur einige Anmerkungen zu seinem Wirken erfolgen. Der Abt Bertram Goswin von Gevertzhagen ließ Wilhelm Creitz eine dreitägige Haftstrafe verbüßen, weil er sich als Deputierter einiger Untertanen von Kornelimünster zum Feind nach Luxemburg begeben hat und sich Brandbriefe und andere Vergehen zuschulden kommen ließ. Wilhelm Creitz erhob deswegen eine Injurienklage gegen seinen Landesherren beim kurkölnischen Offizialat, wo der Prozeß angenommen und ein Urteil gefällt wurde. Dieser Vorgang hatte einen heftigen Jurisdiktionsstreit zwischen dem Abt von Kornelimünster einerseits und dem Erzbischof von Köln andererseits zur Folge. Derselbe Wilhelm Creitz und kurkölnische Bewaffnete überfallen im Jahre 1693 die Abtei Kornelimünster und plündern die Küche. In einer anderen Sache werden ihm selbst zwei nächtliche Überfälle von bewaffneten jülicher Untertanen auf den Mausbacher Hof in der Herrlichkeit Gressenich zugeschrieben. Dies sind nur drei willkürlich herausgegriffene Vorfälle aus dem Leben des Wilhelm Creitz, dessen Familie auch eine führende Rolle beim tödlichen Attentat auf den Abt Bertrand Goswin von Gevertzhagen inne hatten.
Beim Reichskammergericht fungierte Wilhelm Creutz, ehemaliger Hauptmann von Brand als Vormund. [1, 2, 3] |