| Leben & Wirken |
"Als im Jahre 1666 in den Herzogtümern Jülich und Berg in allen Ämtern eine Huldigung der Untertanen für einen möglichen Wechsel in der Thronfolge, den Übergang der Herrschaft auf einen anderen Zweig der Wittelsbacher – daher auch der Ausdruck Eventualhuldigung – angeordnet und durchgeführt wurde, praktiziert man in der Wehrmeisterei ein vereinfachtes Verfahren. Anstatt alle Bewohner einzeln aufzuzeichnen, wie das in anderen Ämtern geschehen war, stellte der Wehrmeister Dieter Proff in Lenderdorf am 15 Dez 1666 eine Urkunde aus, in der festgestellt wird, daß alle Einwohner in seinem Bezirk der Huldigungspflicht nachgekommen seien." [1] |