| Leben & Wirken |
Der 58jährige verheiratete Hermann Haberlag hat am 29 Dez 1959 schriftlich Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet gestellt, den er wie folgt begründet:
„Er sei Former von Beruf, durch Kriegsbeschädigung (Beinamputation) schwerbeschädigt . Zu letzt habe er in der sowejetischen Besatzungszone (SBZ) seinen Lebensunterhalt als Kranführer verdient. Politisch organisiert gewesen sei er lediglich im FDGB. Da seine beiden Töchter seit 5- bzw. 3 Jahren im Bundesgebiet wohnhaft seien, habe man ihn immer wieder dazu aufgefordert , diese zur Rückkehr in die SBZ zu veranlassen. Mehrere Jahre sei ihm eine Interzonenreisebescheinigung zum Besuch seiner Töchter nicht erteilt worden. Als er endlich im Dezember 1979 mit seiner Ehefrau eine Reisegenehmigung zum Besuch seiner Töchter erhalten habe, habe er diese Gelegenheit benutzt, um die SBZ zu verlassen. Am 23.12.1959 sei er im Interzonenverkehr in das Bundesgebiet eingereist."
Der Leiter des Bundesnotaufnahmeverfahren in Uelzen schrieb dazu:
„Die personellen und beruflichen Angaben werden durch Vorlage der üblichen Unterlagen bestätigt. Der Sachverhalt rechtfertigt die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis im Wege des Ermessens zum Zwecke der Familienzusammenführung , wobei berücksichtigt wurde, daß der Antragsteller durch seine Schwerbeschädigung hilfsbedürftig erscheint und dem politischen System in der SBZ keine besonderen Zugeständnisse gemacht hat." [1] |