Notizen |
- Sehr wahrscheinlich besteht zwischen der Familie von Johannes Klaubert und Hermann Hackhausen eine Verbindung. Beide verkaufen im Jahre 1675 Anteile am Haus Kogeljans in Gressenich an Johannes Ludwig. Die Umstände wie sie jedoch jeweils Anteile am Haus des Schöffen Johannes Kogel, der kinderlos starb, erhielten, sind unklar.
Der Landesherr des "Ländchen" Kornelimünster, Abt Johann Balduin von Berg-Dürfendael ( 1669 -1675) schließt am 20. Februar 1673 mit Hermann Hackhausen einen Pachtkontrakt über das abteiliche Zwangsbrauhaus zu Mausbach, für einen Zeitraum von 24 Jahre "jedoch zu zwölf jahre, denn es nit belieben würt abzustehen". Beginn der Pachtzeit um Remigius 1674. Als Pacht sind jährlich fünf Rheinische Goldgulden und zwei Tonnen Bier, oder nach Belieben der Abtei, statt der zwei Tonnen Bier, zwei weitere Goldgulden zu zahlen. Außerdem zahlte der Anpächter, also Hermann Hackhausen, als Handgeld ( trockener Weinkauf ) 30 Reichstaler in specie. Weitere Bedingungen und Rechte waren, das Bier von auswärts weder in Mausbach eingeführt noch verkauft werden durFte. Vielmehr hatte der Pächter allein das Recht, die Einwohner von Mausbach mit allen anliegenden Weiler und Wohnplätzen mit Bier zu versorgen. Der Lehnsmann Hackhausen, mußte laut Kontrakt ein "pfennigswertes" Bier brauen, wie solches eine Meile weit in der Runde gebraut wurde. Krieg und schlechte Zeiten bedingten keinen Nachlaß an der Pacht. Abweichend von früheren Verträgen wurde explizit festgehalten, daß "bei etwaigen Ableben des Abts oder Pächter, der Vertrag auch für die Nachfolger und Erben gültig sein sollte
Als sein Schwiegervater Martin Meeßen, Staffhalter, Schöffe und Pannhausinhaber in Eilendorf, am 11 Mär 1687 verstarb, versuchten seine direkten Nachkommen und die Schwiegersöhne, mit Ausnahme seines ältesten Sohnes Dr. Sigismund Meeßen, Advokat sowie Sydikus des Königlichen Stuhls und der Freien Reichsstadt Aachen, die Erbguter, einschließlich das Brauhaus unter die Erben gleichmäßig aufzuteilen. Ein Vergleichsgespräch fand im Hause Hackhausen in Mausbach statt. Beim Prozeß in erster Instanz erhielten die Schwäger und Töchter ein obsiegendes Urteil. Anschließend erfolgte ein jahrelanger Prozeß beim Reichskammergericht Wetzlar unter der Bezeichnung Dr. Sigismund Meeßen contra Hackhausen und Konsorten. Mitte des Jahres 1697 erfolgte der von Hermann Hackhausen schon im Jahre 1687 angestrebte Vergleich, indem das Eilendorfer Brauhaus für 5.575 Taler verkauft wurde.
Am 24 Aug 1694 unterzeichnen die sieben Schöffen von Gressenich zusammen mit den Eilendorfer Schöffen eine Erklärung bezüglich eines freiwilligen Begrüßungsgeschenk für den jeweils neuen Landesherrn. Zu dieser Zeit stand Hermann Hackhausen an dritter Stelle des Schöffenkollegiums.
1701 steht Hermann Hackhausen an zweiter Stelle des Gressenicher Schöffenkollegiums in einer Stiftungsurkunde für ein Primissarius (Frühmesser) am der dortigen Pfarrkirche. Die Urkunde war von dem Geistlichen Peter Dunkel angefertigt worden. Danach bekennt der Johannes Ried vor dem Gericht in Gressenich, daß er zur Fundation einer an Sonn- und Feiertagen zu haltenden Frühmesse die Zinsen von 337 Reichstaler bestimmt habe, welche gelder "zu einem geistlichen erbbeneficium oder altare sctae crucis in hiesiger pfahrkirchen bestifft worden”.
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