| Name |
Heintzchen von Nassau-Weilburg |
| Geburt |
frühe 1390er |
| Geschlecht |
männlich |
| _BIOG |
Rolle und Lehen: Heintzchen war wie sein Bruder in der Grafschaft tätig. 1412 beurkundete Graf Philipp I., dass ein Lehensmann (Gerhard von Siersberg) das Dorf Neunkirchen an “Hentzichin von Nassau” verpfänden durfte, weil dieser für eine Schuld von 70 Gulden als Bürge eingestanden war [publikationen.sulb.uni-saarland.de]. Diese Episode zeigt, dass Heintzchen bereits Verantwortlichkeit im Finanz- und Lehenswesen trug. Wahrscheinlich erhielt auch er ein Burglehen oder Hofamt; indirekt belegt ist, dass er ein Haus in Saarbrücken besaß, das einst zu seinen Lehen gehörte [publikationen.sulb.uni-saarland.de] |
| _ORIGIN |
Lebensdaten: Vermutlich geboren in den frühen 1390er Jahren. In Urkunden ab ca. 1402 tritt er als junger Erwachsener auf; letztmals wird sein Besitz in den 1430er Jahren erwähnt, was nahelegt, dass er vor oder um 1430 verstarb [publikationen.sulb.uni-saarland.de]
Über eine Ehe Heintzchens ist nichts bekannt; er erscheint in den Quellen stets unter seinem Rufnamen ohne Erwähnung von Ehefrau oder Nachkommen. Nach dem Tod Graf Philipps I. wurde Heintzchens Besitz (Haus und Zinsansprüche) durch die regierende Familie abgelös [tpublikationen.sulb.uni-saarland.de], was darauf hindeutet, dass er keine ehelichen Erben hatte, die Ansprüche geltend machen konnten. |
| Tod |
1414, vor oder um 1430 [1] |
| Personen-Kennung |
I137816 |
Crasciniaci_20250908 ohne 20229 |
| Zuletzt bearbeitet am |
7 Mai 2025 |