| Leben & Wirken |
Als erster Herr von Heinsberg ist Goswin I. anzusehen, der ab 1085 als solcher erwähnt wird. Neben Heinsberg hatte er auch die Herrschaft Valkenburg östlich von Maastricht inne. Verheiratet war Goswin mit Oda von Walbeck. Goswin II., deren Sohn, hatte jahrelang die Reichslehen Gangelt und Richterich in Besitz, bis ihm König Konrad III. diese entzog. Goswin verweigerte jedoch die Herausgabe, woraufhin Herzog Heinrich von Limburg im Jahr 1144 auf Befehl des Königs Heinsberg zerstörte. Die Linie der Goswins war mehrfach in Urkunden mit dem Titel „GrafâÇú bezeichnet. Die Herren von Heinsberg konnten ihre Selbständigkeit durch Anlehnung an die jeweilige Vormacht am Niederrhein behaupten: bis 1288 (Schlacht bei Worringen) an Kurköln, nach 1288 an Brabant, nach 1371 (Schlacht bei Baesweiler) an Jülich und seit dem beginnenden 15. Jahrhundert an Brabant/Burgund. Die männliche Linie der Herren von Heinsberg starb mit Johann IV. im Jahr 1448 aus. Über seine Tochter Johanna – die 1456 Graf Johann II. von Nassau-Saarbrücken heiratete – und deren gemeinsame Tochter Elisabeth – 1472 mit Wilhelm III.(IV.) Herzog von Jülich und Berg verheiratet – kam die Herrschaft Heinsberg an das Herzogtum Jülich-Berg. 1484 wurde das Gebiet als eigenes Amt dem Herzogtum einverleibt. Ein Seitenzweig der Heinsberger verwaltete von 1423 bis 1468 Territorien in der Eifel, darin die Grafschaft Blankenheim mit den Herrschaften um die Burgen Gerolstein und Kasselburg. Dieses Gebiet fiel endlich durch die blankenheimische Erbfolge an die Grafschaft Manderscheid. |