Notizen |
- Laut einem Kriegsgerichtsurteil, welches sich im Besitz von Ratzki befand: Der PanzerschUtze Daniel A.Marblo war angeklagt, unter Verletzung der Dauerbefehle, die die Wegnahme von erbeuteten oder zurückgelassenen Besitzstücke verbieten, am 12. Oktober 1944 in Mausbach folgende Gegenstände unrechtmäßig in seinem Besitz zu haben:
2 Flaschen Parfüm, 1 Wecker, 1 Halstuch, 1 Opernglas, 2 Kerzen verziert, 6 Messer (Eßbesteck), 11 Gabeln, 4 Halsbänder, 1 Medaillon mit Kette, 1 Erinnerungsmedaille von Trier 1935, 1 Buch, 1 Photoalbum und
9 Beutel Kopfwaschpulver.
Das Urteil lautete: Nicht schuldig.
Eine Begründung enthält das Urteil nicht
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