Notizen |
- Peter Schops und Peter Kremer sind personengleich. Der Name Schops und Kremer wird in verschiedenen Urkunden abwechselnd benutzt. Nach seiner Heirat mit Beatrix Schops trug er vermutlich den Hausnamen Schops.
Er ist einer der beiden Männer, die ab dem 30 Apr 1604 ins Schöffenkollegium nachrückten.
Es besteht vermutlich eine Familienverbindung zu "Jorriss Jain Jorris Sohn”, da er 1609 wirksam das "Beschüttrecht” einsetzte. Das Beschüttrecht erlaubte einem Verwandten in einen Kaufvertrag einzusteigen um ein Grundstück aus dem Familienbesitz wieder an sich zu ziehen.
1627 zahlte er den Kindern von Rüttger Lohn ihr Erbteil von ihrer verstorbenen Tante Jutten.
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