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Die Herrschaft Cleve-Jülich-Berg blieb unverändert zusammen, bis Johannes Wilhelm starb. Sein Sohn und Nachfolger Johannes Wilhelm I. war geisteskrank und die Regierungsgeschäft wruden nun fast unumschränkt von den Räten wahrgenommen. Nach dem Tod des Regenten begann ein langjähriger Kampf um das reiche Erbe.
Johannes Wilhem hatte vier Schwestern. Die Erben, d.h. der Kurfürst von Brandenburg, der Herzog von Neuburg, der Herzog von Zweibrücken und der Marquis von Burgau stellten Ansprüche in den verschiedensten Formen. Der Kurfürst von Sachsen wollte ebenfalls eine alte Forderung wieder geltend machen, welche sich auf eine Heirat de Johannes Friedrichs mit Sibylle, Tochter des Johannes III. bezog. Letztendlich war auch der Kaiser Rudolphus II. mit einem Anspruch vertreten. Diese anhaltenden Streitigkeiten führten dazu, daß sämtliche Jüliche Länder friedlich und gemeinschaftlich bis 1613 von Brandenburg und Neuburg verwaltet wurden. Jedes der beiden Häuser hatte Jülich und Cleve einen Statthalter verordnet. Seitens Brandenburg war es der Bruder der Markgraf Ernst, und Seitens des Pfalzgrafen von Neuburg war es dessen ältester Prinz Wolfgang Wilhelm. [2] |