| Leben & Wirken |
Nach dem Todes von Herzog Johannes Wilhelm im Jahre 1609 wurden, aufgrund von anhaltenden Erbstreitigkeiten, sämtliche Jüliche Länder friedlich und gemeinschaftlich bis 1613 von Brandenburg und Neuburg verwaltet. Jedes der beiden Häuser hatte Jülich und Cleve einen Statthalter verordnet. Seitens Brandenburg war es der Bruder der Markgraf Ernst, und Seitens des Pfalzgrafen von Neuburg war es dessen ältester Prinz Wolfgang Wilhelm. Der Versuch diese Alianz durch eine Heirat zwischen den Häusern Brandenburg und Neuburg zu verfestigen scheiterte als der Kurfürst den angereisten Herzog von Neuburg bei einem Wortwechsel ohrfeigte. Der Geohrfeigte verließ sofort den Berliner Hof, heiratete die Schwester des Herzogs von Bayern, nahm die katholische Religion an und stellte sich später unter den Schutz des spanischen Hofes. Diese enge Allianz verursachte nich geringe Unruhe bei den protestantischen Fürsten des Reiches. Als im Frühling 1614 sein Mitregent Printz von Brandenburg versuchte die düsseldorfer Garnison zu überrumpeln gab dies Anlaß zu weiteren Eskalationen. Die beiden Prinzen hatten in allen Plätzen, wo sie es für nötig befanden, gemeinschaftliche Besatzungen gelegt, die stärkste war in der Stadt und Zitadelle Jülich. Der vormals in holländischen Diensten gestandene Gouverneur überfiel mit Hilfe der brandenburgischen Besatzung die Neuburgische Truppe, entwaffnete sie und schaffte sie aus Jülich fort und nahm an dessen Stelle ein Korps holländischer Truppen. Die Neuburger retalierten in Düsseldorf und jagten die brandenburgische Besatzung aus der Stadt. Wolfgang Wilhelm versuchte anchießend spanische Truppen zu mobilisieren, die die Holländer aus der Festung Jülich zu vertreiben. Die Stadt Maastricht wurde zum Sammelplatz der spanischen Truppen bestimmt. Nach einer Anzahl von militärischen Manövern unter General Spinola, der u.a. ab dem Jahre 1614 Aachen (DE), Düren (DE) und Wesel (DE) besetzte, brachte erst am 5 Sep 1621 der spanische General Graf Henrich von dem Berg vor Jülich (DE) seine Truppen in Stellung und begann eine Belagerung der Stadt, die im Februar 1622 mit der Kapitulation der Festung endete.
Am 11 Mai 1724 kam es nun endlich zur Verwirklichung eines neuen Vergleichs zwischen den Neuburgers und den Brandenburgern, der auf dem in Xanten (DE) ausgearbeiten Tractat basierte. Von nun an war Wolfgang Wilhelm alleiniger Herrscher über die Herzogtümer Jülich und Berg samt de Herrschaft Ravenstein, sowie der Orte Isselburg und Minnenkendonk. Der Kurfürst von Brandeburg erhielt im Wesentlichen das Herzogtum Kleve.
Trotz der vorgenannten Erbregelung beruhigte sich die Situation im jülicher Land nicht. Die Spanier kehrten erneut ins Jülicher Land zurück und die Holländer fielen mit dem Vorwand ein die Rechte der Brandenburger schützen zu müssen. Hierdurch wurde das Land entsetzlich mitgenommen. 1628 sahen sich sämtliche Landstände genötigt eine Deputation an den kaiserlichen Hof nach Wien zu schicken um dort um Beistand zu bitten. Da der vorherige Kaiser bereits Ansprüche auf Jülich geltend gemacht hatte, wurde diese erneute Gelegenheit von Kaiser Ferdinand II. genutzt, und er beauftragte General Tilly seine Truppen dorthin zu führen und besagte Länder im kaiserlichen Namen so lange zu sequestriren bis die Streitigkeiten wegen der Jülichen Erbfolge entschieden wären. General Tilly schaltete und waltete in den erbschaftlichen Landen nach Gutdünken. Er befolgte nicht nur den Befehl des Kaisers sondern fing auch an die Kirchengüter der Protestanten diesen wieder zu entziehen. Der Versuch vom Herzog Wolfgang Wilhelm diesbezüglich beim Kaiser vorstellig zu werden mislang.
Am 9 Mär 1629 wurde ein erneuter Erbteilungs-Vergleich geschlosen. Demgemäß sollte der Herzog von Brandenburg und der Herzog von Neuburg ermächt sein, ein jeder den Titel und Wappen von Jülich und Berg und der übrigen davon abhängingen Graf- und Herrschaften zu führen. Dieser Vertrag sollte ein Laufzeit von 25 Jahren haben. Es bedurfte noch eines Zusatzvertrages vom 26 Apr 1630, abgeschlosen in Den Haag, sowie weiterer Kraftakte, bis im April 1631 alle Truppen, Freund oder Feind, aus den erbschaftlichen Länder (bis auf Wesel, Emmerich, Reeß, Jülich, Orsoi und Sittard) abgezogen waren. 1647 wurde ein neuer Zusatzvertrag zwischen den Häusern Brandenburg-Neuburg geschlossen, welcher den Teilungvertrag von 1629 auf 10 Jahre beschränkte.
Die Feindlichkeiten zwischen Brandenburg und Neuburg hielten jedoch an. Unter dem Vorwand die freie religionsausübung zu schützen kam es wieder zu militärischen Auseinandersetzungen. Die erbschaftlichen Länder, welche sich von dem vorherigen Krieg nur etwas erholt hatten, wurden dur Sengen und Verheeren von dem einen und dem anderen Teil wieder schwer mitgenommen. [1] |