| Leben & Wirken |
Nach dem Todes seines Onkels Ernst von Brandenburg, der sämtliche Jülicher Länder mitverwaltete, entsandte der Kurfürst von Brandenburg seinen Sohn Georg Wilhelm als Mitregent des Herzogtums Cleve-Jülich-Berg. Georg Wilhelm war erst 18 Jahre alt und residierte anfänglich in Wesel (DE), ging dann nach Cleve. Sein Versuch im Frühling 1614 die Düsseldorfer Garnison seines Mitregenten Herzog Wolfgang Wilhelm von Neuburg zu überrumpeln schlug fehl und gab Anlaß zu weiteren Eskalationen. Die beiden Prinzen hatten in allen Plätzen, wo sie es für nötig befanden, gemeinschaftliche Besatzungen gelegt, die stärkste war in der Stadt und Zitadelle Jülich. Der vormals in holländischen Diensten gestandene Gouverneur überfiel mit Hilfe der brandenburgischen Besatzung die Neuburgische Truppe, entwaffnete sie und schaffte sie aus Jülich fort und nahm an dessen Stelle ein Korps holländischer Truppen. Die Neuburger retalierten in Düsseldorf und jagte die brandenburgische Besatzung aus der Stadt. Nach vielen Jahren kriegerischer Auseinandersetzung bei denen die Gegenpartei spanische Truppen unter General Spinola einsetzte, kam es am 11 Mai 1724 zur Verwirklichung eines neuen Vergleichs zwischen den Neuburgers und den Brandenburgern, der auf dem in Xanten (DE) ausgearbeiten Tractat basierte. Von nun an war Wolfgang Wilhelm alleiniger Herrscher über die Herzogtümer Jülich und Berg samt de Herrschaft Ravenstein, sowie der Orte Isselburg und Minnenkendonk. Der Kurfürst von Brandeburg erhielt im Wesentlichen das Herzogtum Kleve.
Nachdem Kaiser Ferdinand II. die Gunst der Stunde genutzt hatte, und auf Wunsch der Jülicher Landstände wegen der schlechten Situation seine Truppen nach Jülich geschickt hatte, erzwang er am 9 Mär 1629 einen erneuter Erbteilungs-Vergleich. Demgemäß sollte der Herzog von Brandenburg und der Herzog von Neuburg ermächt sein, ein jeder den Titel und Wappen von Jülich und Berg und der übrigen davon abhängingen Graf- und Herrschaften zu führen. Dieser Vertrag sollte ein Laufzeit von 25 Jahren haben. Es bedurfte noch eines Zusatzvertrages vom 26 Apr 1630, abgeschlosen in Den Haag, sowie weiterer Kraftakte, bis im April 1631 alle Truppen, Freund oder Feind, aus den erbschaftlichen Länder (bis auf Wesel, Emmerich, Reeß, Jülich, Orsoi und Sittard) abgezogen waren. 1647 wurde ein neuer ZusatzVvertrag zwischen den Häusern Brandenburg-Neuburg geschlossen, welcher den Teilungvertrag von 1629 auf 10 Jahre beschränkte.
Kurfürst Georg Wilhelm schloß mit Pfalzgraf Philip Wilhelm von Neuburg zu Kleve, dem Sohn von Wolfgang Wilhelm, am 9 Feb 1665 in Dorsten ein Religionsvergleich, in welchem man das Westphälische-Friedens-Instrument zu Grunde legte. Hierauf folgte am 19 Sep 1666 der absolute Erbvergleich. Das Haus Brandenburg erhielt das Herzogtum Cleve und die Grafschaften Mark und Ravensburg, und das Haus Neuburg erhielt die Herzogtümer Jülich und Berg nebst den Herrschaften Minnenthal und Bresckesand (?). [1] |