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Tritt auf 1615/1616 bei der Eintragung in einem Kauf- und Grundbuch auf, welches die Schöffen Peter Meisenbusch, Franßen der Lange, Heinen Gormaß und der Rat Casparo Leisten, vorgenommen haben. Die Urkunde bezieht sich auf Flurbezeichnungen "im Hastenrader Vehlde ahm Stein” oder ein Bend "zu Hastenraidt gilt in die kirch Notbusch [Notberg?]”. Diese Urkunde wurde in den Akten der Erbauseinandersetzung Hackhausen-Stiel gefunden und läßt darauf schließen, daß sich diese Urkunde auf Grundstückstransaktionen der Vorfahren der Katharina Stiel (verh. mit Martin Hackhausen) bezieht. [1] |