| Leben & Wirken |
Im Jahre 1788 erschienen Johannes Wilhelm Ortmanns und seine Schwester Anna Catharina Ortmanns in einer Klage gegen Martin Esser vor dem Gericht Gressenich. Beide gaben an, daß sie Urenkel von Peter Schops an der Nachtigal seien. Das Gericht forderte beide auf, dies anhand des Gressenicher Taufbuches zu belegen. Die Abstammung der Kläger von Peter Schops ist richtig, kann aber heute nur mittels anderen Unterlagen nachvollzogen werden, denn Taufeinträge die bis Peter Schops gehen, können aufgrund des ersten (noch vorhandenen) Taufbuches von Gressenich, nur bis 1686 zurückverfolgt werden. Peter Schops wurde vermutlich schon vor 1600 geboren. Es gelang den Geschwistern Ortmanns doch am 29 Mai 1788 dem Gericht Auszüge aus dem Taufbuch vorzulegen, welche belegten, daß Peter Schops der Urgroßvater war, und daß Görd Schops sein Sohn war. Somit kommt die starke Vermutung auf, daß in Gressenich bereits vor 1686 ein Taufbuch geführt wurde, dieses aber nach 1788 verloren ging. [2] |