Notizen |
- Das Berggedingprotokoll beschreibt einen Vorfall vom 13 Okt 1779, der sich in der Gerichtsstube zu Gressenich ereignete. Bei den Verhandlungen zwischen den Reidmeistern des Amtes der Wehrmeisterei brachten die Reidmeister Anton Stiel, Mattheis Scholl und Peter Stiel der jüngere eine Klage gegen den Reidmeister Sigißmund Arnold Ehser vor. Diese Klage bezog sich auf eine Rechnung, das Hüttenwerk betreffend deren Kosten nicht berechtigt wären. Statt wie üblich diese Klage ordentlich vorzutragen, kam es zu tumultartigen Szenen und das Gericht verhängte zwei bzw. drei Reichstaler Bußgeld. Anton Stiel bekannte sich Schuldig und akzeptierte diese Strafe. Die beiden mitverurteilten Mattheis Scholl und Peter Stiel der Jüngere eskalierten jedoch die Angelegenheit. Die beiden gaben an, daß ihnen die Strafen egal seien und bestanden weiterhin darauf ihre Meinung kundzutun. Das Gericht sah sich genötigt weiter drei Reichstaler Strafe zu verteilen und wollte sie gewaltsam aus der Gerichtstube entfernen lassen. Da aber kein Bergbote zur Verfügung stand um die Parteien gewaltsam zu entfernen, kam es zu einer erneuten Strafe von drei Reichstalern. Unter Beschimpfungen des Bergvogtes und das Berggerichts verließen beide das Gericht und kehrten mehrfach zurück. Dieses Aufruhr ereignete sich in Gegenwart einer großen Anzahl von Bergleuten, Kalkbrennern und vielen anderen versammelten Menschen, sowie in Anwesenheit des Jülicher Wehrmeisters Leunenschloß und des Nidegger Schultheißen Frommardtz. Mattheis Scholl und Peter Stiel wurde darauf hingewiesen, daß sie durch ihre Schmachreden dem Gericht gegenüber, auch die kurfürstliche Durchlaucht beleidigen würden. Laut Protokoll sah es teilweise sogar so aus, als ob sie den Bergvogt ergreifen und zerreißen wollten. Reidmeister Sigismund Arnold Esser sagte aus, daß weil er beide kennen würde, ernicht nicht mehr auf den Weg nach Hause trauen würde, ohne beleidigt und geschlagen zu werden. Tatsächlich wurde Esser beim späteren Verlassen der Gerichtsstube von Mattheis Scholl und Peter Stiel mit Worten traktiert. Matthias Scholl ging vor der Gerichtsstube wütend und tobend auf und ab. Er trug einen großen Stock in der linken Hand und eine eiserne Feuerzange in der rechten Hand. Weil das Gericht jedoch keine Möglichkeit sah diese beiden Vorgesetzten vor den Augen der Bergleute zu arrestieren. Es bestand nämlich die Gefahr, daß sich weitere Personen den beiden anschließen würden und es somit zu einer Ausdehnung der Gewalt kommen würde, die im Totschlag enden könnte. Das Spektakel dauerte von halb elf vormittags bis viertel vor drei nachmittags. Zu den Lärmenden desellten sich noch der Sohn des Mattheis Scholl, ein Soldat aus Jülich und Hans Peter Stiel der Ältere. Das Protokoll gibt auch an, daß es bei Matthias Scholl fast Gewohnheit war, vor Gericht zu erscheinen und sich gegen dem ihm vorgesetzten Richter mit den gröbsten Ausdrücken auszulassen. Bereits in früheren Jahren hatte er den Schultheißen Frommartz beschimpft, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen worden zu sein. Sein Sohn war Soldat unter dem Regiment von Campana zur Jülicher Garnison gehörend und daß sich aber fast alle vom Jagen ernährten. [1]
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