Notizen |
- 30 Jahre nachdem Graf Wilhelm IV von Jülich Abt Florentius zwang auf die Forstrechte des Münsterländchen und anschließenden Gressenich zu verzichten, hat Abt Johannes I. von Kornelimünster den Verzicht auf die Waldrechte erneuert. Dies führte dazu, dass die Gemeinde Gressenich im Territorium des späteren Herzogtums Jülich lag, während Gressenich selbst zur Reichsabtei Kornelimünster gehörte.
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