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Johann von Hillesheim selbst wird in Urkunden als Schultheiß zu Hillesheim bezeichnet – ein Schultheiß war der Verwaltungsbeamte bzw. der örtliche Richter im Auftrag des Landesherrn. Spätestens ab 1519 bekleidete Johann zudem das Amt eines Schöffen (Schöffen waren ehrenwerte Schieds- und Urteilsmänner) in Hillesheim . Seine Stellung zeugt von lokalem Einfluss. Mehrfach tritt er in den folgenden Jahrzehnten in Dokumenten auf, vor allem in Zusammenhang mit Vermögensangelegenheiten. So schlossen Johann und sein Bruder Peter 1503 einen Vergleich über das väterliche Erbe, 1518 einigte sich Johann mit den hinterlassenen Kindern seines Bruders Konrad über Erbansprüche, und 1519 überließ Johann gemeinsam mit seiner Frau dem Sohn Peter ein Haus nebst Renteneinkünften . Diese Hinweise verdeutlichen, dass Johann ein bedeutendes Mitglied der örtlichen Oberschicht war. Johann von Hillesheim verstarb vor 1539; in jenem Jahr wird er in einer Urkunde bereits als verstorben erwähnt.
Die Wahl des Ortes fiel auf Hillesheim, was nahelegt, dass die Vertragsverhandlung im Zuständigkeitsbereich von Johanns Amt stattfand – vermutlich im Beisein des Amtsmanns und anderer örtlicher Würdenträger. Tatsächlich war Johann Blyffer, der Amtmann zu Hillesheim, als Zeuge anwesend.was auf eine formelle Beurkundung unter Aufsicht der lokalen Verwaltung hindeutet. Neben Blyffer sind als weitere Zeugen des Vertrags Thomas Print von Horrich gen. von der Broil, Goddart Kolf von Vettelhoven sowie Friedrich von Veye, Amtmann zu Dollendorf, namentlich genannt. Diese hochrangigen Zeugen deuten darauf hin, dass der Vertragsabschluss ein bedeutendes Ereignis war, bei dem mehrere Adlige und Amtspersonen der umliegenden Regionen anwesend waren. [1] |