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In einer Erbteilung von 1566 im Raum Vianden–Dasburg–Wittlich werden Dietrich von Manderscheid und Maria von der Heyden ausdrücklich als „Stiefgeschwister“ bezeichnet. Dieser Umstand setzt voraus, dass eine spätere Heirat ihre beiden Familien verband, sodass Dietrich und Maria einen Stiefelternteil gemeinsam hatten (ohne blutsverwandt zu sein). Aus den obigen Daten lässt sich die wahrscheinlichste Konstellation rekonstruieren:
Klara von Creutz – Dietrichs Mutter – ging nach der Geburt Dietrichs eine Ehe mit einem Herrn von der Heyden ein (vermutlich mit Marias Vater). In diesem Szenario wurde Klara die Stiefmutter von Maria. Dietrich wäre der Sohn von Klara aus früherer Verbindung, Maria die Tochter ihres neuen Gatten aus dessen erster Ehe – damit standen Dietrich und Maria in einem Stiefgeschwister-Verhältnis. Die Quellen erwähnen zwar nicht explizit Klaras zweite Heirat, doch genealogisch ergibt dies Sinn, da Dietrichs Vater Johann von Manderscheid Klara offenbar nicht geheiratet hatte (Dietrich war außerehelich geboren) . Folglich konnte Klara frei einen anderen Adeligen heiraten – hier bietet sich Marias Vater aus dem Haus von der Heyden an. Diese Verbindung würde Dietrich von Manderscheid (Klaras leiblicher Sohn) und Maria von der Heyden (Tochter des von-der-Heyden-Ehemanns aus erster Ehe) zu Stiefgeschwistern machen.
Alternative Hypothese: Ebenso denkbar ist der umgekehrte Fall, dass Johann von Manderscheid (Dietrichs Vater) nach 1549 noch eine standesgemäße Ehe einging – und zwar mit Marias Mutter. Sollte Marias Mutter tatsächlich aus dem Breitscheid-Adel stammen, wäre Johann von Manderscheid ihr zweiter Gatte gewesen. In diesem Fall wäre Johann der Stiefvater Marias geworden, und Dietrich (Johanns leiblicher Sohn aus der Verbindung mit Klara von Creutz) stünde wiederum als Stiefbruder zu Maria. Für diese Variante fehlen direkte Urkundenbelege, doch ausschließen lässt sie sich nicht. Gerade die Erwähnung der Breitscheid- Verwandtschaft legt nahe, dass Marias Mutter eine Adelige aus dem Breitscheid-Schütz’schen Hause gewesen sein könnte, die nach dem Tod ihres ersten Mannes (dem Vater Marias, ein von der Heyden) den Manderscheider heiratete. Solche Allianzen zwischen regionalen Adelsfamilien waren im 16. Jahrhundert üblich.
Fazit: Über zweite Ehen wurden also die Familienstämme miteinander verknüpft. Entweder Klara von Creutz heiratete nach 1549 einen von der Heyden (Marias Vater) – was Dietrich und Maria zu Stiefgeschwistern machte – oder Johann von Manderscheid heiratete eine von Breitscheid (Marias Mutter) mit demselben Ergebnis. Welche Variante auch zutrifft, die beiden fanden sich durch die Heiratsverbindungen ihrer Eltern im selben Haushalt wieder und wurden im Dokument von 1566 als Stiefgeschwister bezeichnet. Diese komplexen Verwandtschaftsverhältnisse zeigen, wie die Häuser Manderscheid, von der Heyden, von Breitscheid und von Creutz im 16. Jahrhundert durch Heirat vernetzt waren. Dietrich von Manderscheid ist über seine Mutter Klara klar der Familie von Creutz zuzuordnen . Maria von der Heyden stammt väterlicherseits aus dem Haus von der Heyden (Herren zu Stolzemburg) und hatte vermutlich mütterliche Wurzeln im Geschlecht von Breitscheid . Die Stiefgeschwister-Beziehung der beiden resultierte aus einer Heirat zwischen diesen Familienzweigen, höchstwahrscheinlich einer zweiten Ehe eines Elternteils: Dadurch wurden Manderscheid-Creutz und Heyden-Breitscheid familiär vereint. |