| Leben & Wirken |
Werner Herper war Nachfolger von Johann Peter Schmitz . Er wurde am 17 Okt 1711 geweiht und feierte am 15 Mär 1725 in Gressenich seine Primiz. Nachdem er ab dem 12 Sep 1724 die pfarramtlichen Funktionen für Schevenhütte ausgeübt hatte, weigerte er sich dessen später, sich darauf stützend, die Erhebung von Schevenhütte zur Pfarrei sei ungültig. Er wurde von der Gemeinde Schevenhütte und dem Pfarrer Johannes Wilhelm Rösseler aus Gressenich beim Dechanten Andreas Holtz in Rödingen dieserhalb verklagt. Herpers behauptete, er sei nicht als Pfarrer, sondern als einfacher Beneficiat (beneficatus simplex ) durch Philipp von Leers zu Loersfeldt präsentiert worden ohne jede Verpflichtung zur Pfarrseelsorge. Nach den vorhandenen Abschriften der Prozeßakten gewann Herpers diesen Prozeß am geistlichen Gerichte zu Köln durch Entscheidung vom 8 Mai 1725; aber nebenbei blieb Schevenhütte auch unter den unmittelbaren Nachfolgern des W. Herper zugleich Pfarre. Nicht lange nach Beendung des Prozesses, nämlich am 8 Mär 1727, stifteten die Eheleute Heinrich Wingen und Petronella Rösseler, sowie der Geistliche Joh. Wilhelm Rösseler an der Kirche zu Schevenhütte ein zweites Beneficium zu Ehren der Allheiligsten Jungfrau Maria. [1, 2, 3] |