Notizen |
- Anna Maria Schörer war ab 1672 Klägerin eines Prozesses, der 1682 noch beim Reichskammergericht in Wetzlar verhandelt wurde. Die Klägerin erklärte, bereits 1673/1674 habe die Gemeinde Gressenich versucht, den Halfmann des Gutes durch Pfändung eines Pferdes zur Entrichtung der Nachbarsteuern und -lasten zu zwingen. Damals aber sei ihr die Possession der lastenfreiheit ihres adlig freien Rittersitzes bestätigt worden. Würden dem Gut neben den fälligen Rittersteuern auch noch die Gemeindesteuern auferlegt, bedeute dies eine doppelte Belastung. Die Beklagten gaben an, daß die Besteuerung nur rechtens sei, da der Halfe auch Weidgang, Viehtrieb u.a. Rechte in der Gemeinde nutze. Die Beklagten hatten während des Reichkammergerichts-Verfahren dem Halfen der Klägerin ein Pferd gepfändet. [2]
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