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Christian Krimmeling stellte am 26 Feb 1846 den Antrag mit seiner Frau Elisabeth Hey, 41 Jahre alt und mit seinen Kindern Louise (12 J.), Philipp Christian (9 J.) und Carolina (4 J.) nach Amerika (Brasilien) auswandern zu dürfen. Wegen fehlender Mittel blieb die Familie in Schevenhütte (DE) hängen. Am 2 Jun 1858 entschied der Gemeinderat Gressenich gegen eine (Wieder-) Einwanderung der Familie Krimmeling aus Schauren, Kreis Berncastel, weil die Familie vermutlich der Gemeinde zur Last fallen würde, sofern der militärpflichtige Sohn Philipp Christian eingezogen würde. Zu diesem Zeitpunkt hielt sich die Familie "unlegitimiert” in der Gemeinde auf. Zu diesem Zeitpunkt gab Pfarrer Siegeler, daß die Familie Krimmeling der Armenkasse beanspruchen würde. [2, 3, 4] |