| Leben & Wirken |
Elvire Deutgen brachte ihren Waldbesitz in Schevenhütte mit in die Ehe ein.
Durch den Tod ihres Ehemannes ging durch Ehevertrag die Hälfte des Eigentums an den Waldparzellen zu je einem Drittel an ihre Kinder über.
1848 klagte der Freihernn Franz Hugo Edmund von Spieß zu Bonn gegen die Witwe Elvira Deutgen in Düren wegen Weideberechtigung in Schevenhütte (1848), Nr. 62.
Der Sachverhalt war, die Witwe Deutgen besaß im Bereich der aufgeteilten Wehrmeistereiwälder in den Distriktion Hüttenau, Kannenhau, Krahnenbroich bzw. Hochwald einen angekauften Anteil, dessen Beweidung durch die Gemeinde Schevenhütte samt den Ortsteilen Werk und Bend sie verhindern will. Sie unterliegt im Prozeß, weil sie den Wald mit allen darauf ruhenden Lasten erworben hat, insbesondere das Weiderecht der Gemeinde bereits vor dem Kauf bestand. [1, 2, 3] |