| Leben & Wirken |
Barthel von Agris Hof bewirtete einen Hof der östlich des Omerbaches. Dieses Gebiet gehörte vormals zum Herzogtum Jülich. Er verklagte die Stadt Stolberg auf Anerkennung seiner Weideberechtigung der 2001/2002 gebildeten Weidegenossenschaft Schevenhütte. Zu Recht, befand die 4. Kammer des Aachener Verwaltungsgerichtes. "Die Klage ist begründet”, erklärte der vorsitzende Richter Ingo Lübbert in dem im Feb 2006 gefällten Urteil. Die Kammer bemühte bei der Urteilsfindung diverse historische Literatur und historische Karten. Hierbei zeigte sich, daß seit dem Jahre 842 die Grenze zwischen der Reichsabtei Kornelimünster und der zur Kurpfalz zugehörenden Wehrmeisterei der Omerbach war. Das Urteil, welches der zwischenzeitlich verstorbenen Barthel von Agris selbst nicht mehr persönlich vernehmen konnte, berechtigte seine Erben nun die zum Hof gehörenden Milchkühe nebst der entsprechenden Nachzucht auf die zur Weidegenossenschaft Schevenhütte gehörenden Weiden zu treiben. [3] |