Notizen |
- Ein wichtiges Indiz bei der Festlegung des Strafmaßes bei Kriminialfällen bildete das Kriterium der Rückfälligkeit. Fünf Jahre Zuchthaus waren einem Artikel der Aachener Zeitung” vom November 1862 zufolge das Minimum der gesetzlichen Strafe beim Rückfalle”. Ein solch häufiger Gast” vor dem Aachener Assisenhof war der 36-jährige Peter Joseph Pastor, Gelbgießer aus Werth bei Gressenich. Nachdem er schon früher schon mehrere Male wegen Diebstahldeliktes bestraft worden war, musste er sich am 22 Jun 1857 ermeut vor Gericht verantworten. Wegen eine Diebstahls bei Adenau und weil er in der Nacht vom 7. auf den 8 Jan 1857 in Werth dem Ackerer Bernahrd Prinz ein Pferd gestohlen hatte, lautete das Urteil diesmal auf sechs Jahre Zuchthaus und anschließende Polizeiaufsicht. Zu diesen sechs Jahren Zuchthaus kam in der Assisensitzung vom 24 Sep 1857 wegen eines Diebstahls in Tondorf noch einmal zwei Jahre hinzu. Nur wenige Tage später stand Pastor zusammen mit Friedrich Wilhelm Pfeiffer, von Beruf Matratzenmacher”, und Heinrich Paul Janseen, Tagelöhner, beide aus Aachen, wieder vor Gericht. Sie waren angeklagt, am 9 Jul 1857 im Aachender Gefängnis unter Zusammenrottung mit mehreren Gefangenen einen gewaltsamen Ausbruch ausgeführt” zu haben. Da die Geschworenen den Umstand der Zusammenrottung verneinten”, endete die Verhandlung aber diesmal mit Freispruch.
Peter Josef Pastor starb 1875 im Strafvollzug in Düsseldorf. [3]
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