| Leben & Wirken |
1777 "… gibt Schevenhutt an Stabilem Pfacht eißen 10 Centner und Joas werck 2 Centner und haben hierin zu dragen Sigismund Arnold Eßer pfundt 329 1/3… (et al)"
Das Berggedingprotokoll beschreibt einen Vorfall vom 13 Okt 1779, der sich in der Gerichtsstube zu Gressenich ereignete. Bei den Verhandlungen zwischen den Reidmeistern des Amtes der Wehrmeisterei brachten die Reidmeister Anton Stiel, Mattheis Scholl und Peter Stiel der Jüngere eine Klage gegen den Reidmeister Sigißmund Arnold Ehser vor. Diese Klage bezog sich auf eine Rechnung, das Hüttenwerk betreffend deren Kosten nicht berechtigt wären. Statt wie üblich diese Klage ordentlich vorzutragen, kam es zu tumultartigen Szenen und das Gericht verhängte zwei bzw. drei Reichstaler Bußgeld. Anton Stiel bekannte sich schuldig und akzeptierte diese Strafe. Die beiden mitverurteilten Mattheis Scholl und Peter Stiel der Jüngere eskalierten jedoch die Angelegenheit. Die beiden gaben an, daß ihnen die Strafen egal seien und bestanden weiterhin darauf ihre Meinung kundzutun. Das Gericht sah sich genötigt weiter drei Reichstaler Strafe zu verteilen und wollte sie gewaltsam aus der Gerichtstube entfernen lassen. Da aber kein "Bergbote" zur Verfügung stand um die Parteien gewaltsam zu entfernen, kam es zu einer erneuten Strafe von drei Reichstalern. Unter Beschimpfungen des Bergvogtes und das Berggerichts verließen beide das Gericht und kehrten mehrfach zurück. Dieser Aufruhr ereignete sich in Gegenwart einer großen Anzahl von Bergleuten, Kalkbrennern und vielen anderen versammelten Menschen, sowie in Anwesenheit des Jülicher Wehrmeisters Leunenschloß und des Nidegger Schultheißen Frommardtz. Mattheis Scholl und Peter Stiel wurde darauf hingewiesen, daß sie durch ihre Schmachreden dem Gericht gegenüber, auch die kurfürstliche Durchlaucht beleidigen würden. Laut Protokoll sah es teilweise sogar so aus, als ob sie den "Bergvogt [Daniels] ergreifen und zerreißen" wollten. Reidmeister Sigismund Arnold Esser sagte aus, daß weil er beide kennen würde, er sich nicht mehr auf den Weg nach Hause trauen würde, ohne beleidigt und geschlagen zu werden. Tatsächlich wurde Esser beim späteren Verlassen der Gerichtsstube von Mattheis Scholl und Peter Stiel mit Worten traktiert. Das Gericht sah jedoch keine Möglichkeit diese beiden Vorgesetzten vor den Augen der Bergleute zu arrestieren. Es bestand nämlich die Gefahr, daß sich weitere Personen den beiden anschließen würden und es somit zu einer Ausdehnung der Gewalt kommen würde, die im Totschlag enden könnte. Das Spektakel dauerte von halb elf vormittags bis viertel vor drei nachmittags. Zu den Lärmenden gesellten sich noch der Sohn des Mattheis Scholl, ein Soldat aus Jülich und Hans Peter Stiel der Ältere.
Am 19 Feb 1791 verkaufte Peter Sigismund Esser an seinen Vetter Sigismund Arnold Esser "seine Vier täg Reidwerck auf Joas werck und seine Vier Täg Riewerck auf dem Scheivenhüttenwerck mit denen darzugehörigen Kohllagen und Kohlschoppen und stein Blächer und seine plätz Summa alles waß zu dem Riedwerk gehöret vor 520 rthlr. und 10 rthlr Verzich gelder" [Esser'sches Familienarchiv]
Ihm gehörten auch Anteile am Werck, Beym Benden (Nº 7 - 12, "Der Hammer; Kohlschop; Weckplatz, Der Weyer"), Schevenhütte (1787) - Teilhaber am Werk sind Sigismund Arnold Esser, Arnold Offermanns W., Peter Stiel (Steil), Jakob Flam aus Mausbach. [2, 3] |