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Klage des Christian Johag (Johais), und der Brüder Rutger und Johann von Hutten ("auf der Hütten) und vormals Laurenz von der Hutten als Momnbar seiner Schwester und seines Bruders im Jahre 1536 gegen Hein Zeien (Ziehen hein, Zeien Hein) zu Gressenich und Werner von Düren. [...] Am 22 Jul 1540 entschied das Gericht zugunsten von Johann Meutt (oder auch Johann Hensen genannt), Schöffe zu Nothberg. Somit kann man wohl davon ausgehen, dass Johann Meutt auch mit den Klägern verwandt ist.
Johannes Meuthen waren Kompagnion von Hieronymous von Efferen und richtete mit ihm um 1540 den Dollartshammer neu ein. [1, 2] |