Das Crasciniaci-Projekt

Genealogische Sammlungen des 5-Dörfer-Archivs der früheren Gemeinde Gressenich
Stolbergs Stadteile: Gressenich, Mausbach, Schevenhütte, Vicht und Werth

[Karl Ludwig ?] Bartholomäus Esser

[Karl Ludwig ?] Bartholomäus Esser

männlich 1689 - 1779  (89 Jahre)


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  • Name [Karl Ludwig ?] Bartholomäus Esser 
    Geburt 22 Mai 1689  Breinig, Stolberg, (DE) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1, 2
    Taufe 22 Mai 1689  Kornelimünster, Aachen, (DE) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1, 2
    Geschlecht männlich 
    _BIOG Der Genealoge Basqué schrieb, daß nach bisherigen Erkenntnissen Bartholomäus wohl der Erfolgreichste dieser Generation war. Mit Urkunde des Abtes Hyacinth Alphons von Kornelimünster vom 24 Mai 1719 erklärte dieser das Rittergut zu Stockem (Stockum) der Abtei als heimgefallen und belehnt damit seinen Landempfänger Bartholomäus Eßer. [Überlieferung - Or. Dep. Korn 123 (Original im Aachener Stadtarchiv)].

    Urkundlich wird der [spätere Eßersche] Betrieb auf dem Breinigerberg erstmalig 1617 erwähnt.

    In einem Gutachten von 1753, das in einer Streitfrage weger einer Schmelzhütte von Esser und Minderjahn abgegeben wurde, wird von einer Konzession aus dem Jahre 1617 berichtet. Das älteste sichere Zeugnis für den Bergbau aus Breinigerberg dürfte eine Karte des Ländchens Kornelimünster aus dem Jahre 1646 sein.

    Auch die Berechtigung zur gemeinschaftlichen Gewinning der Erze mit der Abtei in ihrem Gebiet ist erteilt worden. So wird in den Jahren 1726 und 1759 dem Bartholomeus Esser und seinen Nachfahren, der späteren Familie Minderjahn, das Recht eingeräumt gemeinschaftlich mit dem Landesherrn im ganzen Münsterländchen Bleierze abzubauen." ["Blei - und Zinkerbergbau um Stolberg bei Aachen" von Werner Graf, veröffentlicht in einem Eifeler Heimatkalender -1984?]. Er betrieb eine Bleischmelze auf dem Breinigerberg.

    Carl Ludwig Bartholomäus Esser wurde zum Wehrmeister ernannt. Vermutlich handelte es sich um das Wehrmeisteramt im Münsterländchen und nicht um das in der sogenannten Wehrmeisterei. Zu seinen Amtsobligenheiten gehörte vor allem die Verwaltung des Vermögens im Hinblick auf das Waldgebiet der Abteil. Darüber sollten jährlich Abrechnungen vorgelegt werden. Weiter hat der Wehrmeister die Aufsicht über die niedere Gerichtbarkeit in seimem Bezirk. Er konnte nach seinem Ermessen den Einschlag von Holz erlauben, die Anlage neuer Bergwerkstollen und bergmännische Einrichtungen nach dem geltenden Bergrecht gestalten. Seiner Aufsicht unterlag die Produktion von Holzkohle, die er in seinem Umfang beschränken konnte, um das Waldgebiet zu schonen. Außerdem hatte der Wehrmeister die oberste Polizeigewalt in seinem Amtsbezirk und die Oberaufsicht über die Erbförster (1742).

    Den Aufzeichnungen zufolge war das Amt des Wehrmeisters strapaziös. Er gab mehrere Auseinandersetzungen mit dem Abt. In einem Falle hatt die Abt Carl Ludwig Bartholomäus Eßer mit Schreiben 15 Juni 1758 gemahnt, das von den belehnten Untertanen gekaufte Bley-Erz so lange liegen zu lassen, bis er den von ihm geschlossenen Kauf ordentlich habe examinieren lassen. Bei Nichterfüllung dieser Forderung wurde eine Strafe von 3 Goldgulden angedroht.

    Bartholomäus Esser und sein Bruder Martin wurden 1734 ihrer Ämter enthoben. Sie führten einen Rechtstreit um ihre Rehabilitäten. Das Urteil ist nicht bekannt.

    Im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf wurde von Norbert J. Basqué ein Schreiben des Abts Hyacinthus Alponsus gefunden, das Grundlage dieser Urkunde ist. Dieses Schreiben hat folgenden Wortlaut, soweit in ganz wenigen Einzelfällen eine Entzifferung des Wortlauts infrage zu stellen ist: 'Von Gottes Gnaden Wir Hyacinthus Alphonsus, Abt dringen jedermann gleich zu wißen und bekennen öffentlich mit diesem unseren Brief vor uns und unseren Semestoren wie daß nachdem die Descedenten, und Erbgrund der gebrüderen und geschwisteren NN NN von Stockem, daß zu hiesiger unseres Gottes Haußes Mannkammern gehörige in unserem Lande St. Cornely Münster gellegene frey adeliges ritterlehn guth Stockem nicht allein ihrem belieben nach getheilet und zerreißen und vetschließen, so dann die durch absterben ihrer obgen Eltern, und respeé anverwandte unserem ... aufs erledidte Lehn in N = Jahren nicht vervielfältigt nach pro renovatione zu gebührender Zeit angestanden, sondem hingegen den ritterlehn sitz Ja nicht eher für Chunge, zum veracht und höchsten präjudiz nostri Dominii directi gantz verfallen den vermög vorhandenen klägers, und Lehrbuicherei, darahn klebende, zehendtor, Zinßen, gelt und korn, erbpacht, fortsin, rehnthey, Hecken, Bäum,Weyers, Graben undt sönstige lehngerechtigkeiten, verlustig gehen, respect. verhaeven in Untergang komme, undt verwüstet, auch sogar die freyn - ritterlichen Morgenzahl in steuerbahre anschlag gerath lassen, deteniorest, daß wan auch allem gesetzt, jedoch ungestandene, gfals deßselben inhabern Yon zeit zu zeiten ordnungs meßig dessen renovirung gesucht, und erhalten hätten, danach ob pratactam telem notariam ex insignem detenorationem auf anlaß der lehn rechten sich ihres rechtens allerdings verlustig gemacht, unterscheving anna ben daß keiner von den Inhabern abgl frey adeliche rittertafel bey verscheidena, unsere Vorfahren - undt daß beschehene Landtshuldigung jemahlen pflichtmäßig als ritterlehn Männer erschienen, am der die gewöhnliche servitia rustiret, noch auch bey Kriegs Zeiten, in denen Brandschatzungen, und sonsten so ordinair als extraordinair gewöhnliche ritterlehns erfördernisse etwas beygetragen. Dasero wie auf dießen, undt vielle anders in dene lehn rechten wohlbegründet ursache überflüssig befungt sambt obg.. frey ritterlehn guth Stockem ... alle ap- undt deperdentien außerhalb daß vom Closter zu Schwarzenbroich jederzeit verthätigt undt renovierten splioses / zu cadue, und wes anheimgefallen dergestalt Fr klahon, daß wir danach auf inständigst supplicire, der inhabere, der holen latzen gotze, Gotz, diruf maßen, und frantz königs denen selben halva caduertate ex speciale gratia die verkaufung ahn unsern Land Empfängerm Bartholomsum Esher zwarn forüber undt den vergliehcnen kaufschilling gnädig gespendet, nichts destoweniger aber, indem wir zu recuperir = undt conservirung der unserem Gottes Hauß competirenden regalien ob mehr guthes frey rittertehn guth in seine uralte freyheit, undt guten stand zu liüchten halbar ohne umbgänglich dermaßen herstellet risten wollen, und1 dann daß festen verbraecens sein daß obgl unser landt empfänger Bartholomäus Esher undt seine Erb nehmend besten fleiußess darahn sein wollen gestalten mehr mannts frey ritterlehn nicht allein in seiner uralte freyheit bringen, darinnen unterhalten die demselbe, ob abgußt anklebende unci meistenteils versetzte, undt vernachlässigte güther, rehnte, rechte, undt gerechtigkeite vindreiiren, undt consolidire, sondern, anbey den verfallenen rittersitz in brauchbares guth, stand una cum apced dependertiis vor undt nach herstelle, undt sich dabey also getragen wolle, und solle, damit wir dadurch zu unsern vorherige regalien, und gebührenden lehn diensten hin & wieder uns gelang mögen. Alß haben wir hiemit aufs mehrigen. unseren landt empfängern Esher unterthänig = undt, demüthige Bitt in ansehung seiner treue, dienste, die er muß bißherahn gethan, undt in künftig mit seinen Erben dieser getreulichen unterthäniglich thun solle, und wille ihnen und seine erben allein und keinen anderen abgelter und heim gefallenes frey ritterlehn mit allen ap = ex dependentien nichts daß außgeschlossen in aller maße, wie es von Wylandt denen gebrüdern NN NN von Stockum, und deren vorfahren ihrer Zeit besetzten oder hätten besetzt werden können sollen oder mögen, vor waß, undt unsere nachkommen speziali gratia, als ein neues frey ritter verleihek, belehnt undt investyret, gliech wie dan hiemit in kraft dieses denselben, und keinen anderen, damit bester gestalt belehnen, undt investyren, und hatt darauf besagter unser empfänger den gewöhnlichen = lehn eydt aufgeschworen, daß Herren geweher undt anderer gerechtigkeit endtrechtet, … An actum coram … Godefred von Nivelstein, Wilhelmo Osländer, qua paribus Cano in unseren abteyen zu St. Cornely Münster den 24. May 1719 in Urkundt unserer Eigenhändiger Unterschrift, und angehengtem abbatias Insiegel - Hyacinthus Alphonsus - Abt" [Transkription durch Norbert J. Basqué, 1992]

    Bartholomäus Esser heiratete in erster Ehe Maria Elisabeth Arnoldts, nachdem zuvor hierfür Dispens - vermutlich wegen des noch jugendlichen Alters- eingeholt werden mußte. Auch für die zweite Ehe, die er mit Adelheid Bramerdt schloß, benötigte ein Dispens - vermutlich wegen verwandtschatlicher Beziehungen. Bartholomäus war sein Leben lang in Kornelimünster tätig.  [3, 4, 5
    Tod 24 Feb 1779  Kornelimünster, Aachen, (DE) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [5
    Personen-Kennung I7391  Crasciniaci_20250908 ohne 20229
    Zuletzt bearbeitet am 19 Okt 2022 

    Vater Peter Esser,   geb. 1643, Breinig, Stolberg, (DE) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 1 Aug 1720, Kornelimünster, Aachen, (DE) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 77 Jahre) 
    Mutter Christina Meessen,   geb. CIR 1655, Eilendorf, Aachen, (DE) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. NACH Mrz 1727 (Alter 72 Jahre) 
    Eheschließung 1672/1673  ≟, Breinig, Stolberg, (DE) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [5, 6
    • (nicht in Kornelimünster vermerkt)
    Familien-Kennung F2152  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie 1 Maria Elisabeth Arnolds   gest. 2 Nov 1711 
    Eheschließung 29 Okt 1709  Kornelimünster, Aachen, (DE) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [5, 7
    • "praevia dispens. Rdm sup procl.”;
    Familien-Kennung F2145  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 18 Sep 2004 

    Familie 2 Anna Adelheid Brammertz,   geb. 8 Mai 1695, Kornelimünster, Aachen, (DE) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Eheschließung 28 Mai 1713  Kornelimünster, Aachen, (DE) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [5, 7
    • "praevia dispensa (ti) o. Rdmi befohlen”;
    Kinder 
     1. Maria Christina Esser,   geb. 17 Sep 1715, Kornelimünster, Aachen, (DE) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     2. Anna Theresia Esser,   geb. 28 Okt 1721, Kornelimünster, Aachen, (DE) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     3. Maria Theodora Magdalena Esser,   geb. 14 Jan 1724, Kornelimünster, Aachen, (DE) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     4. Johannes Hubert Theodor Esser,   geb. 29 Okt 1726, Kornelimünster, Aachen, (DE) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     5. Johannes Heinrich Esser,   geb. 17 Jun 1729, Kornelimünster, Aachen, (DE) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
     6. Cornelius Wilhelm Peter Esser,   geb. 18 Nov 1735, Kornelimünster, Aachen, (DE) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort
    Familien-Kennung F2144  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 11 Sep 2021 

  • Quellen 
    1. [S644] Hackhausen, Anton, Bierbrauer, Bauern und Juristen.

    2. [S3561] Röntgen, Johann, St. Stephan.

    3. [S129] Aus dem Bestandsverzeichnis des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf – Rechtsstreit vor dem Reichskammergericht in Wetzlar.

    4. [S17] Vogel, Johannes, und Magdalene Christ & Herbert Schleicher, V, Kölner Generalvikariatsprotokolle als personengeschichtliche Quelle.

    5. [S63] Stammtafel der Familie Esser, Thelen, Dohmen & Basque & Ahnenliste des Probanden Norbert Johannes Basqué.

    6. [S10294] Bartz, Dieter, Korrekturen und Hinweise.

    7. [S10295] Brandenburg, Willi, Korrekturen und Hinweise.