Das Crasciniaci-Projekt

Genealogische Sammlungen des 5-Dörfer-Archivs der früheren Gemeinde Gressenich
Stolbergs Stadteile: Gressenich, Mausbach, Schevenhütte, Vicht und Werth

Johannes Geradus Peters

Johannes Geradus Peters

männlich 1834 - nach 1874  (39 Jahre)


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  • Name Johannes Geradus Peters 
    Geburt 6 Mrz 1834  Obbicht, (NL) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    • 13.00 Uhr;
    Geschlecht männlich 
    Tod NACH 1874 
    Personen-Kennung I79676  Stammbaum1
    Zuletzt bearbeitet am 7 Dez 2001 

    Vater Gerardus Peters,   geb. 8 Jan 1791, Obbicht, (NL) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 12 Mai 1857, Aan de Beek, Obbicht, (NL) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 66 Jahre) 
    Mutter Joanna Maria Ecrevisse,   geb. 4 Mrz 1801, Obbicht, (NL) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 10 Jun 1883, Obbicht, (NL) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 82 Jahre) 
    Eheschließung 12 Jun 1822  Obbicht, Limburg, (NL) Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F56581  Familienblatt  |  Familientafel

  • Notizen 
    • Im Familienbuch wurde eine zur Geburtsurkunde widersprüchliche Geburtsstunde (12.00 Uhr) angegeben.

      Am 10 April 1855 gaben die Zöllner zu Stockheim/Stokkem (BE) zu Protokoll, daß sie am Vortage an der 'italienischen' Grenze zu Stockheim (BE) einen verdächtigen Mann und eine Frau beobachteten, und daß sie den Mann, der ein Paket mit sich trug, längere Zeit verfolgten und später stellten. Bei seiner Durchsuchung fanden sie Stoffe und Gewürze. Diese Schmuggelware hatte einen Wert von 51,40 Franken. Es handelte sich beim Verhafteten um den Tagelöhner Peeters Gerard, aus Obbicht (NL).

      Geradus Peters schien entweder finanzielle Probleme gehabt zu haben; möglicherweise war er aber auch nicht Willens, vollständige Bezahlung zu leisten. So erhielt er am 14 Oktober 1874 vom Gemeinderat Obbicht (NL) die schriftliche Aufforderung, seine Restschulden im Zusammenhang mit angekauften Parzellen innerhalb einer Woche zu begleichen, oder mit der Zwangsveräußerung dieser Parzellen rechnen zu müssen.