Notizen |
- Vor dem Bürgermeister Beelaerts gibt der Vater Gerardus Peters im Jahre 1824 die Geburt seines Kindes an. 21 Jahre später, vermutlich als die junge Frau eine Geburtsurkunde zwecks Heirat beibringen mußte, entdeckte man, daß ihr Vater das Geschlecht als männlich eintragen ließ, sowie 'ihren' Namen mit Hendrikus Gerardus Peeters angab. Weshalb es zu diesem Fehler kam ist ungeklärt. Da jedoch der Vater des Kindes die Geburtsurkunde selbst unterschrieb, kann man annehmen, daß er sich irrte (und nicht der Standesbeamte) und er später wohl zu beschämt war, den Irrtum einzustehen. Mittels einer Randnotiz auf der Geburtsurkunde notiert der spätere Bürgermeister Houben im Jahre 1855, daß laut Erlass des Gerichtes zu Maastricht (NL) das Geschlecht des Kindes in 'weiblich' umgeändert wurde, sowie der Name des Kindes nunmehr Anna Gertrudis lautet.
Im Familienbuch wird zusätzlich noch eine widersprüchliche Geburtsstunde von 10ºº Uhr angegeben. Der Name des Kindes wird dort mit Golereu? angegeben.
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