| Leben & Wirken |
Gemäß Aufstellung der in der Steuergemeinde Gressenich getätigten Bautätigkeiten im Jahre 1852, ließ der Privatförster Arnold Hurtz das Haus Helenasruh, in Schevenhütte im Jahre 1852 errichten.
Im Auftrag seines Dienstherren untersagte er "dem Weiler Joas-Werk" (Schevenhütte) schriftlich im Jahre 1847 "die Durchtrifft [von Vieh] durch einen jungen Hau des (verstorbenen) Herrn Wergifohse aus Düren, durch welchen dieser Weiler seit undenklicher Zeit das Recht gehabt hat ihre Vieh zu treiben, um in die übrigen beschweidbaren Theile kommen zu können." Der 16-jährige Kuhhirt Wilhelm Sieberg wurde vor das Forstpolizei-Gericht in Eschweiler geladen und zum Schadensersatz verurteilt. Gegen die Entscheidung wurde Berufung eingelegt. Der Schevenhütter Dorfvorsteher Esser bezweifelte in einem Schreiben von 1847, ob der Förster Hurtz wirklich im Auftrag seiner Herrschaften handelte. Esser gab an, mit einigen davon selbst gesprochen zu haben. Hurtz weigerte sich auch, eine entsprechende Trifft im Wald für das Vieh auszuzeichnen
1852 wurde dem Förster Hurtz die Genehmigung zum Bau des Wohnhauses Helenasruh erteilt. Als Försterwohnung wird es erstmals am 15. April 1855 in städtischen Akten erwähnt. Erstmals erscheint es in der Flurkarte von 1858. Außer Forsthaus war auch zeitweise eine Gaststätte in diesem Gebäude. 1858 unterhielt Joh. Peter Fleck die Gaststätte (Fuhrmannskneipe) in diesem Haus. Im rückwärtigen Teil des Hauses in Höhe des Obergeschosses war auch eine Kegelbahn, allerdings eine wohl in ältesten Zeiten übliche Bahn auf gestampftem Lehm. [2, 3] |