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Am 28. Mai 1239 erlaubt Papst Gregor IX. dem Erzbischof Konrad von Hochstaden, einen Sonderzehnten aus allen Einkünften der Kirchen, Klöster und kirchlichen Würdenträger zur Abtragung der Schuldenlast seiner Kirche zu erheben. - Und im Jahre 1249 wird ihm eine Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit als päpstlicher Legat bewilligt. Unter dem Titel "Decanatus Juliacensis" sind im Liber Valoris folgende Pfarreien aufgeführt: Unter dem Titel "Decanatus Juliacensis" sind im Liber Valoris 71 Pfarreien aufgeführt, darunter auch „Gressenich". [1] |